Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

I. Buchung

Mit der schriftlichen Auftragserteilung des Veranstalters oder vereinbarungsweise der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Jägerkrug per Post, Fax oder E-Mail wird der Jägerkrug verbindlich mit der Durchführung der gebuchten Veranstaltung mit Angabe einer verbindlichen Teilnehmerzahl beauftragt.

Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

 

II. Leistungsumfang

Der Umfang der vereinbarten Leistungen ist im Auftrag des Veranstalters oder der Auftragsbestätigung durch den Jäger-krug beschrieben.

Nebenleistungen, wie Menükarten, Dekoration usw. werden, soweit nicht anders vereinbart, extra berechnet.

Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.

 

III. Änderungen der Teilnehmerzahl

Die verbindliche Teilnehmeranzahl und die Veranstaltungs-dauer werden bei Bestätigung von Veranstaltungen festgelegt. Eine kostenfreie Reduzierung der Teilnehmerzahl ist einmalig möglich gemäß folgender Staffelung:

bis 2 Monate vor der Veranstaltung: 20% der gebuchten Teilnehmerzahl

bis 1 Monat vor der Veranstaltung: 15% der gebuchten Teilnehmerzahl

bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 10% der gebuchten Teilnehmerzahl

bis 1 Tag vor der Veranstaltung: 5% der gebuchten Teilnehmerzahl

Nach diesem jeweils einmaligen Zeitpunkt sind Änderungen der Garantiezahl aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich und die Garantiezahl gilt als garantierte Mindestteil-nehmerzahl, die dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt wird, auch wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Sollten darüber hinaus mehr Personen teilnehmen, so wird nach tatsächlich anwesender Personenzahl berechnet. Im Falle einer Reduzierung der Teilnehmeranzahl ohne vorheri-ger Bekanntgabe wird die ursprünglich bestätigte Teilnehmerzahl berechnet.

Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schluss-zeiten der Veranstaltung, so kann der Jägerkrug die zusätz-liche Leistungsbereitschaft (Personalkosten) angemessen in Rechnung stellen.

 

IV. Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung der gesamten Veranstaltung ist bis 3 Monate vor der Veranstaltung möglich. Bei einer Stornie-rung nach diesem Zeitpunkt werden die folgenden Stornie-rungskosten in Rechnung gestellt:

bis 30. Tag vor der Veranstaltung: 30 % des gebuchten Ver-anstaltungsumsatzes

29. bis 15. Tag vor der Veranstaltung: 50 % des gebuchten Veranstaltungsumsatzes

14. bis 5. Tag vor der Veranstaltung: 75 % des gebuchten Veranstaltungsumsatzes

ab 4. Tag vor der Veranstaltung: 90 % des gebuchten Veranstaltungsumsatzes

Dies tritt nur in Kraft, wenn die gebuchte Kapazität nicht wiederbelegt werden kann. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet.

Maßgeblich ist der Eingang einer schriftlichen Stornierung im Jägerkrug per Post, Fax oder E-Mail.

Reservierung Zimmer: Bei Stornierung der Zimmerreser-vierung können jeweils ab 2 Wochen vor Übernachtungsantritt 60 %, ab 3 Tage vor dem Übernachtungsantritt 100 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt werden. Dies tritt nur in Kraft, wenn die gebuchte Kapazität nicht wiederbelegt werden kann.

Besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung der reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.

 

V. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Jägerkrug. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet und falls vereinbart wurde, dass Kuchen und Gebäck selber mitgebracht werden darf, behalten wir uns das Recht vor, Proben zu entnehmen.

 

VI. Haftung

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet der Auftraggeber uns gegenüber als Gesamtschuldner.

 

VII. Zahlungsweise

Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen. Kreditkarten können nicht akzeptiert werden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Veranstaltungen, an denen mehr als 20 Personen beteiligt sind, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der zu erwartenden Rechnungssumme zu fordern. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu.

 

VIII. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Osnabrück

 

IX. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

X. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weisen wir darauf hin, dass wir uns nicht verpflichten, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) ist: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übernachtungen

GASTAUFNAHMEVERTRAG:

 

Das Rechtsverhältnis besteht immer zwischen Gast und Gastbetrieb. Bitte beachten Sie die nun folgenden Bedingungen des Gastaufnahmevertrages:

 

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis - den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

2. Der Abschluß­ des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereithaltung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

 

4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

4.b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei ­Übernachtung 20 % des ­Übernachtungspreises, bei Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises, bei Ferienwohnungen / Ferienhäusern 10 %.

 

5.a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

 

6. Ausschließ­licher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 

7. Wir empfehlen den Abschluß­ einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

 

8. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weisen wir darauf hin, dass wir uns nicht verpflichten, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) ist: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE.

 

Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).